Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für Coaching, Seminare und Vorträge

SchiffkeCoaching, Sybille Schiffke, Hummelsbütteler Landstraße 42, 22335 Hamburg
Tel: 040-63707200
E-Mail: sybille@schiffke-coaching.de

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als „KlientInnen“ bezeichnet. Die AGB werden von den KlientInnen automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

1.2 Änderungen

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden der/m Klientin/en schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn die/der KlientIn nicht in Textform Widerspruch erhebt. Die/der KlientIn muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an SchiffkeCoaching absenden.

2. Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit SchiffkeCoaching kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

  • Jede/r KlientIn erhält nach Eingang der Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
  • Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit SchiffkeCoaching gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 EUR für gegenstandslos erklärt werden.
  • Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Teamcoachings, schließt SchiffkeCoaching mit der für die KlientInnen verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Dieser ist ebenfalls verbindlich.

3. Allgemeine Leistungen

SchiffkeCoaching bietet Coachingveranstaltungen, Beratungen, Seminare und Vorträge an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von uns unter anderem in unseren Geschäftsräumen, unserer Internetpräsenz und sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Leistungsänderungen durch SchiffkeCoaching, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von SchiffkeCoaching nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderung nicht erheblich und für den Kunden zumutbar sind. SchiffkeCoaching hat den KlientInnen Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären. Seminarunterlagen werden ebenso wie Coachingunterlagen nicht von den KlientInnen vervielfältigt und/oder weiter gegeben.

3.1 Leistung Seminar

Das Honorar beinhaltet allein die Seminargebühr, sofern nicht anders angegeben. Etwaige Spesen, wie beispielsweise eine Hotelübernachtung, werden von den KlientInnen entrichtet. Das volle Honorar für das Seminar ist fällig bis 3 Werktage vor Seminarbeginn. Wir behalten uns vor, angemeldete KlientInnen, die das Honorar bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet haben, bei Bedarf vom Seminar auszuschließen. Nach vorheriger Absprache sind individuelle Zahlungsmodalitäten, z.B. Teilzahlungen möglich.

3.2 Leistung Coaching

Das Coaching kann auch telefonisch erfolgen. Die Dauer des Telefonats wird entsprechend als Sitzungszeit berechnet.

4. Allgemeine Teilnahmebedingungen

  • Die/der KlientIn verhält sich vertragswidrig, wenn sie/er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn sie/er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich SchiffkeCoaching vor, die/den Klientin/en von der Veranstaltung auszuschließen. SchiffkeCoaching behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der/m Klientin/en unbenommen.
  • Die/der SeminarleiterIn/Coach/TrainerIn ist gegenüber den KlientInnen für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.
  • Jede/r KlientIn unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Seminar/Coaching/Training.
  • Die KlientInnen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist SchiffkeCoaching berechtigt, die/en Klientin/en von der Veranstaltung auszuschließen.
  • Vor der Veranstaltung muss die/der TrainerIn/Coach/SeminarleiterIn von SchiffkeCoaching über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit die/der entsprechende KlientIn bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
  • Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist SchiffkeCoaching berechtigt, die/den betreffenden Klientin/en von der Veranstaltung auszuschließen. SchiffkeCoaching behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt der/m Klientin/en unbenommen.
  • Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

5. Haftung

SchiffkeCoaching übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen oder Störung des Postweges entstanden sind.

SchiffkeCoaching übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software der/s Klientin/en, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist die/der KlientIn verantwortlich.

SchiffkeCoaching übernimmt keine Haftung für einen mit dem Auftrag beabsichtigten Erfolg.

Wenn die/der KlientIn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel an SchiffkeCoaching meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

Bei jeder Mängelrüge muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Sollte diese Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat die/der KlientIn das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, übernehmen wir nicht.

Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine uns von der/dem Klientin/en schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist die/der KlientIn zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

Jede/r der KlientInnen trägt die volle Verantwortung für sich und die eigenen Handlungen innerhalb und außerhalb der Veranstaltung und kommt für verursachte Schäden selbst auf.

6. Schweigepflicht

SchiffkeCoaching verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten der/s Klientin/en auch nach der Beendigung des Vertrages unbegrenzt Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichtet sich SchiffkeCoaching, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an SchiffkeCoaching überlassenen Unterlagen, Dokumente an die/den Klientin/en zurückgesendet.

Wir können es jedoch nicht ausschließen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr der/s Klientin/en.

7. Zahlung

Die Vergütung unserer Leistungen erfolgt, sofern nicht anders angegeben, bis 14 Tage nach Erhalt der Rechnung (Datum des Poststempels oder des E-Mail-Versandes) ohne Abzug rein netto. Alle Honorare verstehen sich in EURO inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

8. Rücktritt

8.1 Kündigung infolge höherer Gewalt

Wird das Seminar oder das Coaching bei Vertragsabschluss infolge nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.

8.2 Mitwirkungspflicht

Die/der KlientIn ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Die/der KlientIn ist insbesondere verpflichtet, ihre/seine Beanstandungen unverzüglich den DozentInnen von SchiffkeCoaching mitzuteilen. Diese sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt die/der KlientIn schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

8.3 Rücktritt Coaching

Wird ein Coaching-Termin nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt, wird das Honorar auch fällig, wenn der/die KlientIn den Termin nicht wahrnimmt. Anderes gilt, wenn ein Krankheitsfall vorliegt, der erst am Tag des Coaching-Termins eingetreten ist und ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

8.4 Rücktritt Seminar

  • Einzelbucher: Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn können Sie vom Seminar zurücktreten und es entstehen ihnen keine Kosten. Späterer Rücktritt ist möglich, wenn der freiwerdende Platz durch einen von dem/der ausfallenden KlientIn zu stellenden Ersatzteilnehmer besetzt wird. Ist dies nicht möglich, ist die volle Kursgebühr zu zahlen.
  • Gruppenbuchung: Bis zwei Wochen vor Seminarbeginn kann die Gruppe vom Seminar zurücktreten und es entstehen Ihnen keine Kosten. Später ist die volle Kursgebühr zu zahlen.

8.5 Regelung bei Kursabsagen

Sollte SchiffkeCoaching aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung der/s DozentIn oder Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) gezwungen sein, den Kurs abzusagen, so zahlen wir die Teilnehmergebühr unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden. Für die/den KlientIn besteht kein Rücktrittsrecht, wenn wir aus triftigen Gründen die/den vorgesehene/n KursleiterIn oder den Veranstaltungsort wechseln müssen. Sollte ein/e DozentIn verhindert sein, stellen wir einen adäquaten Ersatz oder erstatten die für den Tag fällige Teilnahmegebühr.

Wir kündigen bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, wenn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die uns entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nur, wenn wir die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und wenn wir Ihnen ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet haben. Den eingezahlten Teilnahmepreis erhalten Sie unverzüglich zurück.

8.6 Ein eventuell angefallener Buchungsaufwand der/s Klientin/en, wird nicht erstattet.

9. Salvatorische Klausel

Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB.